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Avastin® bei feuchter altersbedingter Makuladegeneration (AMD)

Avastin® (Bevacizumab) ist ein monoklonaler Antikörper aus der Gruppe der Immunglobuline (IgG1). Es wirkt hemmend auf vaskuläre endotheliale Wachstums-Faktoren (VEGF). Avastin® wurde ursprünglich für die Krebstherapie entwickelt, da auch bösartige Tumore solche Wachstumsfaktoren bilden.

Experimentell wird Avastin® bei der feuchten altersbedingten Makuladegeneration (AMD) und bei Patienten mit einem Makulaödem an diversen größeren Zentren eingesetzt. Die feuchte Form der Makuladegeneration ist in Deutschland die häufigste Erblindungsursache im Alter. Der Verlauf ist rapide. Ursache sind Gefäßneubildungen der Aderhaut, Pigmentepithelablagerungen oder Narbenbildungen im Bereich der Makula. Durch Einblutungen aus den Gefäßneubildungen entsteht dabei ein Ödem auf der Netzhaut. Avastin® wird zur Hemmung der Gefäßneubildung direkt in den Glaskörper des Auges gespritzt. Es kommt isoliert nur im Auge zur Inaktivierung und Rückbildung von Gefäßneubildungen. Beim Makulaödem wirkt die Gefäßabdichtende Wirkung von Avastin®. Der Vorgang muss mehrfach wiederholt werden, jeweils im Abstand von 1-2 Monaten.

Avastin® ist in Deutschland als Medikament der ersten Wahl zur Behandlung von Krebserkrankungen des Dick- und Enddarmes zugelassen, nicht aber für die augenärztliche Indikation. Es wird wegen seiner Wirksamkeit bei AMD trotzdem angewandt Außerdem besteht weltweit die meiste Erfahrung bei der intraokularen Anwendung mit Avastin® (so genannte off-label Anwendung). Voraussetzung ist die Zustimmung des Patienten zur Behandlung und eine ausführliche Aufklärung über deren Risiken.

Für die augenärztliche Indikation zugelassen seit Januar 2007 ist Lucentis® (Ranibizumab), eine mit dem Bevacizumab verwandte Substanz. Ergebnis der Behandlung mit Ranibizumab ist nachweislich nicht nur eine Stabilisierung, sondern sogar eine deutliche Verbesserung der Sehfähigkeit. Allerdings ist die Behandlung mit diesem Medikament sehr teuer und wird bisher noch nicht komplett von den Krankenkassen übernommen. Dem Patienten wird zunächst Lucentis® empfohlen, weil es für die augenärztliche Indikation zugelassen ist. Übernehmen die Krankenkassen die Kosten, wird die Behandlung mit Lucentis® vorgenommen. Ansonsten weichen die Augenärzte auf das wesentlich billigere Avastin® aus. Allerdings werden auch hier nicht von allen Krankenkassen die Kosten vollständig übernommen.


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