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Die Pupillenstarre

Eine Pupillenstarre geht mit dem Fehlen einer Reaktion der Pupille auf einen Lichtreiz und dem Ausfall der Pupillenmuskulatur einher. Man unterscheidet drei Formen: die absolute Pupillenstarre, die amaurotische Pupillenstarre und die reflektorische Pupillenstarre.

Absolute Pupillenstarre
Die erkrankte Pupille ist erweitert. Die efferente Reizleitung (Nervus oculomotorius), die vom Gehirn zu einigen Augenmuskeln und zur Pupille zieht ist unterbrochen. Dadurch kommt es zu einem Ausfall der direkten und der indirekten Lichtreaktion sowie der Naheinstellungsreaktion. Ursachen für diese Nervenschädigung können Tumoren, Aneurysmen, Entzündungen, Schädelbrüche oder Hämatome sein. Die Reaktion der Pupille auf pharmakologische Reize bleibt meistens erhalten.

Eine plötzliche Okulomotoriusparese bei einem bewusstlosen Patienten stellt immer einen Hinweis auf eine lebensbedrohliche Erkrankung dar.

Amourotische Pupillenstarre
Bei dieser Form der Pupillenstarre ist das betroffene Auge erblindet, die Pupillen sind gleich weit gestellt. Deckt man das gesunde Auge ab, wird die Pupille des amourotischen Auges weit. Es liegt eine Störung der pupillosensorischen Fasern im Sehnerv vor. Die direkte Lichtreaktion ist erloschen, die indirekte Lichtreaktion, die Naheinstellungsreaktion und die Reaktion der Pupille auf pharmakologische Reize sind intakt.

Reflektorische Pupillenstarre (Argyll-Robertson)
Bei dieser Erkrankung, die meistens beidseitig auftritt fehlt die Reaktion auf Lichtreize, die Pupillen sind enggestellt, auch im Dunkeln, und entrundet. Die direkte und die indirekte Lichtreaktion sind erloschen, die Naheinstellungsreaktion ist erhalten. Eine medikamentöse Erweiterung der Pupille ist kaum möglich. Ursache ist eine Leitungsunterbrechung innerhalb der reflektorischen Nervenbahnen. In 90 Prozent der Fälle wird dies durch eine Neurolues bedingt.


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